Lizenzbedingungen für Herborner-Apps (EULA)
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der Software-Apps der Herborner Pumpentechnik GmbH & Co KG („Herborner“) für die FLECS-Plattform, insbesondere HP.ModbusConnector, HP.AiCore und HP.CloudLink (jeweils „App“), einschließlich ihrer Updates und Dokumentation.
(2) Herborner überlässt die Apps ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
(3) Die Lizenzbedingungen gelten für jede Bestellung einer App, unabhängig davon, ob sie über den FLECS Marketplace oder direkt bei Herborner erfolgt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Herborner ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen von Herborner, haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen.
(4) Für die Übertragung von Daten an die Cloud-Dienste von Herborner und für die Fernwartung gelten ergänzend die „Bedingungen für Cloud-Anbindung und Fernwartung“. Die Nutzung der Plattform eThemis regeln deren eigene Nutzungsbedingungen.
2. Anbieter
- Herborner Pumpentechnik GmbH & Co KG, Littau 3-5, 35745 Herborn, Deutschland
- Amtsgericht Wetzlar, HRA 6002
- Persönlich haftende Gesellschafterin: Herborner Pumpenfabrik GmbH, Herborn, Amtsgericht Wetzlar, HRB 4088
- USt-IdNr.: DE 111795555
- Telefon: +49 2772 933-0, E-Mail: info@herborner-pumpen.com
3. Vertragsgegenstand
(1) Herborner überlässt dem Kunden die App als Container-Image im Objektcode zur Installation über die FLECS-Plattform. Der Quellcode der App ist nicht Vertragsgegenstand; Ziffer 12 bleibt unberührt.
(2) Die Beschaffenheit der App ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung im FLECS Marketplace oder im Angebot sowie, soweit vorhanden, aus der Dokumentation der App. Garantien übernimmt Herborner nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet sind.
(3) Der Betrieb setzt eine vom Kunden bereitgestellte, lauffähige FLECS-Umgebung mit gültiger FLECS-Lizenz voraus. Einzelne Funktionen setzen weitere Apps von Herborner oder die Cloud-Anbindung voraus; das ist in der Produktbeschreibung oder der Dokumentation der App angegeben.
(4) Installation, Anbindung an die Steuerung des Kunden, Konfiguration und Schulung schuldet Herborner nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
(5) Die Apps stellen Betriebsdaten bereit, werten sie aus und übertragen sie. Sie sind keine Sicherheitsbauteile und nicht dafür bestimmt, Sicherheitsfunktionen einer Maschine oder Anlage auszuführen. Solche Sicherheitsfunktionen stellt der Kunde unabhängig von den Apps sicher.
4. Lizenzmodelle und Nutzungsrechte
(1) Herborner überlässt die App entweder dauerhaft gegen ein einmaliges Entgelt („Kauflizenz“) oder befristet gegen ein wiederkehrendes Entgelt („Abonnement“). Welches Modell gilt und für wie viele Geräte oder Instanzen die App genutzt werden darf, ergibt sich aus der Bestellung.
(2) Herborner räumt dem Kunden das einfache, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App im bestellten Umfang auf Geräten in seinem Verantwortungsbereich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Bei einer Kauflizenz ist dieses Recht zeitlich unbeschränkt und entsteht mit vollständiger Zahlung des Entgelts; bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet. Beim Abonnement besteht das Recht für dessen Laufzeit.
(3) Unternehmen, an denen der Kunde unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, dürfen die App im Umfang der Bestellung ebenfalls nutzen. Dasselbe gilt für Dienstleister, die die App ausschließlich im Auftrag des Kunden betreiben. Der Kunde bleibt für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen verantwortlich.
(4) Zulässig sind alle Vervielfältigungen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig sind, insbesondere das Herunterladen, Installieren und Zwischenspeichern des Container-Images, sowie die für eine ordnungsgemäße Datensicherung erforderlichen Sicherungskopien.
(5) Die gesetzlichen Befugnisse nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt. Bevor der Kunde die App dekompiliert, um Interoperabilität herzustellen, fragt er die dafür erforderlichen Informationen bei Herborner an.
5. Nutzungsbeschränkungen
(1) Soweit dies nicht nach Ziffer 4, nach §§ 69d und 69e UrhG oder nach den Lizenzen der Open-Source-Komponenten (Ziffer 12) erlaubt ist, darf der Kunde die App nicht
- vermieten, verleihen oder Dritten zur Nutzung überlassen,
- öffentlich zugänglich machen oder als gehosteten oder verwalteten Dienst für Dritte betreiben,
- bearbeiten, zurückentwickeln oder dekompilieren,
- unter Umgehung von Lizenzprüfungen oder technischen Schutzmaßnahmen nutzen.
(2) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und Lizenzhinweise in der App dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(3) Bei Verstößen kann Herborner Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Ziffer 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
6. Weitergabe
(1) Bei einer Kauflizenz darf der Kunde die App nur insgesamt und dauerhaft an einen Dritten weitergeben. Voraussetzung ist, dass er die eigene Nutzung vollständig aufgibt, alle Kopien löscht und der Dritte diesen Lizenzbedingungen zustimmt. Der Kunde teilt Herborner die Weitergabe und den Erwerber in Textform mit. Soweit dafür die Lizenz technisch übertragen werden muss, wirkt Herborner im Rahmen der Möglichkeiten der FLECS-Plattform mit.
(2) Ein Abonnement kann der Kunde nur mit Zustimmung von Herborner übertragen. Herborner verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund.
7. Entgelt, Laufzeit und Kündigung
(1) Entgelt, Zahlungsbedingungen und Abrechnung ergeben sich aus der Bestellung.
(2) Eine Kauflizenz ist unbefristet und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
(3) Laufzeit und Verlängerung eines Abonnements ergeben sich aus der Bestellung. Ist dort nichts bestimmt, läuft das Abonnement auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es dann mit einer Frist von einem Monat, Herborner mit einer Frist von drei Monaten kündigen, jeweils zum Monatsende. Die Kündigung erfolgt in Textform oder über die dafür vorgesehenen Funktionen des FLECS Marketplace.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Herborner liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 5 verstößt. Das gilt auch für eine Kauflizenz; das Nutzungsrecht erlischt dann mit Zugang der Kündigung.
(5) Endet das Nutzungsrecht, stellt der Kunde die Nutzung ein und löscht alle Kopien der App, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen bestätigt er die Löschung in Textform.
8. Updates, Sicherheit und Support
(1) Herborner stellt während des Supportzeitraums einer App Sicherheitsupdates unentgeltlich bereit und behebt bekannt gewordene Schwachstellen unverzüglich. Der Supportzeitraum und sein Enddatum sind in der Produktbeschreibung angegeben.
(2) Im Abonnement sind außerdem Funktionsupdates und neue Versionen der App enthalten. Bei einer Kauflizenz besteht darauf nur ein Anspruch, wenn ein Wartungsvertrag geschlossen wurde.
(3) Herborner stellt Updates über die FLECS-Plattform bereit. Der Kunde installiert Sicherheitsupdates unverzüglich. Über die Cloud-Anbindung kann Herborner Updates auch aus der Ferne einspielen; dafür gelten die Bedingungen für Cloud-Anbindung und Fernwartung.
(4) Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle meldet der Kunde an info@herborner-pumpen.com. Herborner informiert die Kunden über ausgenutzte Schwachstellen in den Apps und über mögliche Abhilfemaßnahmen.
(5) Weitergehende Supportleistungen erbringt Herborner, soweit sie vereinbart sind.
9. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde betreibt die App nur in einem Netzwerk, das gegen unbefugten Zugriff geschützt ist. Die Modbus-Schnittstelle von HP.ModbusConnector und die Weboberflächen der Apps arbeiten ohne Anmeldung; der Kunde sichert den Zugang zu ihnen durch Firewall oder Netzwerksegmentierung ab und macht sie nicht aus dem Internet erreichbar.
(2) Bevor der Kunde Steuerungsentscheidungen auf Werte stützt, die eine App bereitstellt, prüft er sie auf Plausibilität.
(3) Der Kunde sichert seine Daten und Konfigurationen in angemessenen Abständen.
(4) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie nachvollziehbar. § 377 HGB bleibt unberührt.
10. Mängelansprüche
(1) Für eine Kauflizenz gilt Kaufrecht. Herborner leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl, indem Herborner den Mangel beseitigt, eine mangelfreie Version überlässt oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt mindern. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Überlassung der App. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder einer übernommenen Garantie und nicht für Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für ein Abonnement gilt Mietrecht. Herborner beseitigt Mängel während der Laufzeit entsprechend Absatz 1 Satz 2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Ansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler darauf beruht, dass die App in einer nicht vorgesehenen Umgebung betrieben, vom Kunden verändert oder falsch bedient wurde oder bereitgestellte Updates nicht installiert wurden.
(4) Verletzt die App Rechte Dritter, verschafft Herborner dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtmäßige Nutzungsmöglichkeit oder ändert die App so, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt. Absatz 1 und 2 gelten entsprechend.
11. Haftung
(1) Herborner haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Verletzt Herborner leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Im Rahmen von Absatz 2 haftet Herborner für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach Ziffer 9 Abs. 3 gesichert hätte.
(5) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Herborner.
12. Open-Source-Komponenten
(1) Die Apps enthalten Open-Source-Software Dritter. Die Komponenten und ihre Lizenzen sind im Container-Image im Verzeichnis /licenses und, soweit vorhanden, in der Dokumentation der Weboberfläche aufgeführt.
(2) Für diese Komponenten gehen die jeweiligen Open-Source-Lizenzen diesen Lizenzbedingungen vor. Soweit eine Lizenz dies verlangt, insbesondere die GNU Lesser General Public License, darf der Kunde die betreffende Komponente für eigene Zwecke ändern und die App zur Fehlersuche in solchen Änderungen zurückentwickeln.
(3) Soweit Open-Source-Lizenzen die Bereitstellung des Quellcodes verlangen, etwa die GNU General Public License und die GNU Lesser General Public License, stellt Herborner jedem Dritten auf Anfrage an info@herborner-pumpen.com den vollständigen korrespondierenden Quellcode zur Verfügung. Das Angebot gilt mindestens drei Jahre nach der letzten Auslieferung der jeweiligen Version und so lange, wie Herborner für diese Version Support leistet. Herborner kann dafür höchstens die Kosten der Bereitstellung verlangen.
(4) Herborners Pflichten aus diesen Lizenzbedingungen erstrecken sich auch auf die Open-Source-Komponenten als Teil der App. Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse in den Open-Source-Lizenzen betreffen nur das Verhältnis zu den jeweiligen Rechteinhabern.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
14. Export- und Sanktionsrecht
(1) Der Kunde beachtet die anwendbaren Export- und Sanktionsvorschriften, insbesondere der Europäischen Union einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821, der Bundesrepublik Deutschland (AWG, AWV) und, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten. Er stellt die App insbesondere nicht Personen oder Organisationen auf Sanktionslisten, nicht in Embargoländern und nicht für verbotene Endverwendungen bereit.
(2) Herborner ist nicht zur Leistung verpflichtet, soweit solche Vorschriften entgegenstehen, und kann Lieferung und Support in diesem Fall aussetzen.
(3) Der Kunde ersetzt Herborner Schäden, die aus seinen schuldhaften Verstößen gegen Absatz 1 entstehen.
15. Nutzungsnachweis
Der Kunde teilt Herborner auf Anfrage mit, auf wie vielen Geräten und in wie vielen Instanzen er die App nutzt.
16. Änderungen dieser Lizenzbedingungen
Geänderte Lizenzbedingungen gelten für Bestellungen ab ihrer Veröffentlichung. Für laufende Abonnements gelten sie nur, wenn der Kunde zustimmt.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wetzlar. Herborner kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.